Seit dem 1.6.2007 ist mit der REACH-Verordnung das neue Chemikalienrecht der Europäischen Union (EU) in Kraft. Daraus ergeben sich wichtige Veränderungen im Chemikalienrecht. Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Stoffen liegt jetzt in der Hand der Unternehmen und sie müssen dafür Sorge tragen, dass Mensch und Umwelt nicht beeinträchtigt werden.

Betroffen sind Hersteller und Importeure, aber auch Anwender („downstream user“) und Händler.
REACH ist als EU-Verordnung unmittelbar in allen EU-Ländern geltendes Recht.

Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften bieten wir Dienstleistungen im Rahmen von REACH sowohl für Hersteller und Importeure als auch nachgeschaltete Anwender („downstream user“) an.

  • Begleitung von Stoffherstellern und Importeuren bei der Registrierung Ihrer Stoffe.
  • Unterstützung nachgeschaltete Anwender, Erzeugnishersteller und -importeure bei Ihren REACH-Pflichten
  • Begleitung bei der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, Kunden und mit den Behörden.