Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger

  • Strasse
  • Schiene
  • Binnenschifffahrt
  • See

Im Rahmen der Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten:
Durchführung der Schulungen von Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
(früher „Beauftragte Personen“)

Weitere Schulungsangebote in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern