Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger
- Strasse
- Schiene
- Binnenschifffahrt
- See
Im Rahmen der Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten:
Durchführung der Schulungen von Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
(früher „Beauftragte Personen“)
Weitere Schulungsangebote in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern