Betrieblicher Brandschutzbeauftragter

Als geprüfter Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie, § 10 Abs. 2 ArbSchG
und BGI 847 übernehme ich für Ihr Unternehmen die Funktion des betrieblichen Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:

a) Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben
(z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)

b) Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern,
unterwiesenen Personen usw.

c) Betreuung von Brandschutzeinrichtungen

d) Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

e) Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren

f) Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen

g) Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen

h) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Ich erstelle Ihnen gerne ein auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot.