Angebot – Was wir für Sie tun können

Durch eine Vielzahl an Veränderungen sowie Deregulierungen in verschiedenen Rechtsbereichen auf dem Gebiet Abfall und Umweltschutz, ist es für Unternehmer mehr denn je erforderlich, diesen Themen eine gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen.

Ist der Rechtsanwalt Ihres Unternehmens auch gleichzeitig Ihr Steuerberater?
Und haben Sie beide in Ihrem Unternehmen fest angestellt? Oder setzen Sie bei juristischen und steuerlichen Fragen auf firmenfremde Experten, die Sie bei Bedarf hinzuziehen?

Verzeihen Sie diese etwas ungewöhnlichen und provokant gestellten Fragen, aber wir sind der Ansicht, diese Fragen lassen sich auch auf die Bereiche Umwelt und Arbeitssicherheit übertragen. Der/die Beauftragte/n für Umwelt, Arbeitssicherheit und Gefahrgut dienen in ähnlicher Weise der fachlichen Unterstützung der Unternehmensleitung. Warum also nicht hier ebenfalls auf externe Fachleute setzen?